An jeder erzbischöflichen Schule wählt das Kollegium aus seinen Reihen eine(n) „MAV-Ansprechpartner/-in“. Diese(r) erhält von den MAV-Mitgliedern regelmäßig Informationen, die sie/er an sein Kollegium weitergibt. Bei den jährlich stattfindenden gemeinsamen Sitzungen aller Ansprechpartner/-innen mit den MAV-Mitgliedern besteht Gelegenheit, von Problemen an anderen Schulen und deren Lösungsansätzen zu erfahren, Anliegen Einzelner oder gesamter Kollegien vorzutragen, sowie Anträge in den großen Kreis einzubringen. Jede(r) Kollege/Kollegin kann mit ihren/seinen Anliegen jederzeit mit den MAV-Mitgliedern oder dem Vorstand direkten Kontakt aufnehmen oder auch den Weg über ihre/seinen ebenso zur Vertraulichkeit verpflichtete(n) Ansprechpartner/-in wählen.
